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Bleigrenzwert im Trinkwasser: Strenger Wert gilt ab 1. Dezember 2013
Am 01.12.2013 wird ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser in Kraft treten, worauf das BMU hingewiesen hat. Die stufenweise Herabsetzung des Bleigehalts durch die Trinkwasserverordnung ist damit am „Ziel“ angelangt, faktisch den Austausch von Bleirohren zu erzwingen. Sollten nach dem 01.12.2013 noch Bleileitungen installiert sein, müssen Versorger bzw. Hauseigentümer darüber informieren.
Ab dem 1. Dezember 2013 dürfen pro Liter Wasser nicht mehr als 0,010 mg Blei im Trinkwasser enthalten sein. Grundlage hierfür ist die Trinkwasserverordnung, die 2003 in Kraft trat und u. a. eine stufenweise Herabsetzung des Bleigehalts im Trinkwasser vorsah.
Faktisch führt dies zu der Verpflichtung, bleihaltige Rohre in der Trinkwasserversorgung auszutauschen. Denn die Werte in Bleileitungen seien in der Regel höher, so BMU und UBA in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 18. November 2013 (Anlage).
Mit dem Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung 2003 wurde eine 10-jährige Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre in Gang gesetzt, die nun ausläuft. Betroffen davon sind in erster Linie Gebäude, die vor 1970 errichtet worden sind. Für die Hausanschlussleitungen sind in der Regel die Wasserversorger verantwortlich, für die Trinkwasserinstallation innerhalb von Gebäuden die Hauseigentümer.
Das BMU weist auf die ab 01.12.2013 geltende Informationspflicht hin: Sollten als Hausanschlussleitungen oder im Gebäude noch Bleirohre vorhanden sein, müssen die betroffenen Verbraucher ab dem 01.12.2013 hierüber schriftlich oder per Aushang informiert werden und zwar auch dann, wenn der Blei-Grenzwert nicht überschritten wird.
Mehr Informationen hierzu sind in der beigefügten Pressemitteilung von BMU und UBA enthalten sowie auf der Homepage des UBA unter diesem Link erhältlich.
(Quelle: DIHK)
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