Freitag, 6. Dezember 2013

Die Trinkwasserverordnung soll die Qualität des Wassers schützen und verbessern.

http://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlungen-regelwerk

Die Trinkwasserverordnung soll die Qualität des Wassers schützen und verbessern. Sie basiert auf dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie.
Das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen″ – kurz Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) – ist die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers.
Die Qualität des Trinkwassers wird in Hinblick auf die menschliche Gesundheit definiert (IfSG Paragraph 37 Abschnitt 1): „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist."
Die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen. Für die Trinkwasserqualität sind die Bundesländern und ihre Behörden verantwortlich.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Zustimmung des Bundesrates die Trinkwasserverordnung herausgegeben. Dazu war das Bundesministerium durch Paragraf 38 des IfSG ermächtigt. Die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV 2001)” legt die wichtigsten Punkte fest:
  • die Beschaffenheit des Trinkwassers,
  • die Aufbereitung des Wassers,
  • die Pflichten der Wasserversorger sowie
  • die Überwachung des Trinkwassers.
Die Trinkwasserverordnung setzt die EG-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht um. Die Trinkwasserverordnung ist damit eine Regelung, die im Grundsatz europaweit gültig ist. Teilweise enthält sie aber strengere Vorgaben als das europäische Recht. Diese sind notwendig und zulässig, um national bewährte und für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger wichtige Regelungen zu treffen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 13. Dezember 2012 die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 5. Dezember 2012 verkündet (BGBl. I S. 2562). Seit dem 14. Dezember 2012 gilt ausschließlich die Trinkwasserverordnung in der Fassung der zweiten Änderungsverordnung vom 5. Dezember 2012.
Ein wesentlicher Kernpunkt der Trinkwasserverordnung ist ihr Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sie umfassen nationale (z. B. DINDVGWVDI) und internationale (z. B. CENISO) Normen zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Diese werden im Trinkwassersektor allgemein akzeptiert und verwendet. Wenn Anwender oder Anwenderinnen diese detaillierten technischen Vorschriften und Hinweise nachweisbar beachten, stellen sie sicher, dass das beim Verbraucher ankommende Trinkwasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügt.

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