Kennen Sie die Qualität Ihres Trinkwassers?
Bitte den obigen Link öffnen. Dann kommt die Karte mit den Wasserversorgern. Sie klicken den Ort an und dann kommen die Informationen über das jeweilige Trinkwasser.
Die Verordnung über das Trinkwasser finden Sie über folgenden Link:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20050174/201401010000/817.022.102.pdfStand 2013:
https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2013/4915.pdf
Art. 3 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. b 2 Genusstauglich ist Trinkwasser, wenn es an der Stelle, an der es dem Verbraucher abgegeben wird: b. die in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung vom 26. Juni 19952 für Trinkwasser festgesetzten Kriterien erfüllt; und
Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln1 (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) vom 26. Juni 1995 (Stand am 1. Oktober 2015)
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950193/201510010000/817.021.23.pdf
FÜR TRINKWASSER GÜLTIGE TOLERANZ-, GRENZ UND ERFAHRUNGSWERTE ORGANOLEPTISCHE PARAMETER
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen